2015: Umgehungsmöglichkeiten
Umgehungsmöglichkeiten- Schuldenbremse - hamburg.de - FHH
Verlagerung der Verschuldung in Tochterorganisationen
Für originäre Aufgaben des Kernhaushaushalts darf keine Verschuldung in Tochterorganisationen verlagert werden, die mittelbar zu einer wirtschaftlichen Belastung des Kernhaushalts führt.
Anzeichen hierfür gibt es nicht.
Strukturelle Verschuldung durch Kassenverstärkungskredite
Kassenverstärkungskredite dienen dem Ausgleich temporärer Liquiditätsschwankungen und dürfen Deckungskredite nicht ersetzen.
Insgesamt gibt es keine Anzeichen für eine solche Entwicklung im Kernhaushalt. Allerdings sind die stark gestiegenen Liquiditätshilfen an Landesbetriebe Anzeichen für ein Entstehen von struktureller Verschuldung.
Kreditaufnahmeersetzende Finanzierungsmodelle
Die Vorfinanzierung von Investitionen durch Dritte (zum Beispiel im Wege Öffentlich Öffentlicher bzw. Öffentlich Privater Partnerschaften – ÖÖP bzw. ÖPP) kann wirtschaftlich einer Kreditaufnahme des Haushalts gleichkommen, indem Nutzungsentgelte oder Mieten den Haushalt – wie Kredite – langfristig belasten.
Mit Wirkung auf das Jahr 2015 wurden mit dem sog. Mieter-Vermieter-Modell im Hochschulbereich mehrere solcher Maßnahmen beschlossen, mit denen aus wirtschaftlicher Sicht der Senat den Pfad einer stetigen Verminderung der Nettokreditaufnahme verlässt. Hier sind erste Ausweichtendenzen festzustellen.
Strukturelle Verschuldung durch Inanspruchnahme Finanzieller Transaktionen
Für Finanzielle Transaktionen (zum Beispiel Darlehen) dürfen auch unter dem Regime der Schuldenbremse Kredite aufgenommen werden, soweit sie werthaltig sind.
Die in diesem Zusammenhang geprüften Darlehen aus dem Sozialhilfebereich waren werthaltig.